top of page

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Qualitätssicherung für Pflegegeldempfänger

Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Sie dient der Sicherstellung einer hochwertigen häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.

Wer ist betroffen?

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen und in der Regel von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden.

  • Menschen mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, können aber freiwillig Beratung in Anspruch nehmen, finanziert aus dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat.

Ziele der Beratungsgespräche

  1. Sicherung der Pflegequalität:

    • Überprüfung, ob die Pflege fachgerecht und bedarfsgerecht durchgeführt wird.

    • Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation.

  2. Unterstützung für Angehörige:

    • Fachliche Beratung zu Herausforderungen in der Pflege.

    • Tipps zur eigenen Entlastung und zum Umgang mit der Pflegeperson.

  3. Information und Hilfestellung:

    • Aufklärung über Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle).

    • Hinweise auf weitere Unterstützungsangebote (z. B. Verhinderungspflege, Tagespflege).

  4. Prävention:

    • Vermeidung von Pflegefehlern.

    • Entlastung der pflegenden Angehörigen, um Überforderung und Erschöpfung vorzubeugen.

Häufigkeit der Beratungsgespräche

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:​

Pflegegrad
Häufigkeit der Beratung
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
4–5
1x pro Quartal
100%
2–3
1x pro Halbjahr
100%
  • Die Gespräche sind für Pflegebedürftige verpflichtend. Bei Nichteinhaltung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

  • Bei Bedarf können diese Besuche häufiger durchgeführt werden; die Kosten werden dann nicht zusätzlich übernommen.

Ablauf eines Beratungsgesprächs

  1. Terminvereinbarung: Die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige vereinbaren einen Termin mit unserem ambulanten Pflegedienst.

  2. Durchführung des Gesprächs:

    • Eine geschulte Pflegefachkraft besucht die häusliche Umgebung.

    • Im Gespräch werden die aktuelle Pflegesituation, mögliche Probleme und Wünsche analysiert wie z.B.

      • Praktische Tipps zur Pflege (z. B. rückenschonende Pflegetechniken, Körperpflege, Ernährung).

      • Einsatz von Hilfsmitteln, wie Rollatoren oder Pflegebetten.

      • Information zu Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege).

      • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige (z. B. Tagespflege, Kurzzeitpflege).

      • Gesundheit der Pflegeperson (z. B. Stressbewältigung, Prävention von Überlastung).

  3. Berichtserstellung: Nach dem Gespräch erstellt die Pflegefachkraft einen Bericht für die Pflegekasse, der die Beratung und die Qualität der Pflege dokumentiert.

  4. Empfehlungen: Die Pflegeperson erhält praktische Tipps, z. B. zur Nutzung von Pflegehilfsmitteln oder zur Organisation der Pflege.

Vorteile der Beratung

  • Qualitätsverbesserung: Die Pflege wird durch fachliche Anleitung stetig optimiert.

  • Unterstützung der Angehörigen: Sie erhalten wichtige Tipps und können Fragen stellen.

  • Vertrauen: Die Pflegebedürftigen wissen, dass ihre Versorgung gesichert ist

  • Rechtssicherheit: Der Nachweis schützt vor Sanktionen durch die Pflegekasse.

bottom of page