Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Qualitätssicherung für Pflegegeldempfänger
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Sie dient der Sicherstellung einer hochwertigen häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Wer ist betroffen?
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Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen und in der Regel von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden.
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Menschen mit Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, können aber freiwillig Beratung in Anspruch nehmen, finanziert aus dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat.
Ziele der Beratungsgespräche
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Sicherung der Pflegequalität:
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Überprüfung, ob die Pflege fachgerecht und bedarfsgerecht durchgeführt wird.
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Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation.
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Unterstützung für Angehörige:
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Fachliche Beratung zu Herausforderungen in der Pflege.
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Tipps zur eigenen Entlastung und zum Umgang mit der Pflegeperson.
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Information und Hilfestellung:
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Aufklärung über Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Rollstühle).
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Hinweise auf weitere Unterstützungsangebote (z. B. Verhinderungspflege, Tagespflege).
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Prävention:
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Vermeidung von Pflegefehlern.
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Entlastung der pflegenden Angehörigen, um Überforderung und Erschöpfung vorzubeugen.
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Häufigkeit der Beratungsgespräche
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad | Häufigkeit der Beratung | Kostenübernahme durch die Pflegekasse |
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4–5 | 1x pro Quartal | 100% |
2–3 | 1x pro Halbjahr | 100% |
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Die Gespräche sind für Pflegebedürftige verpflichtend. Bei Nichteinhaltung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
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Bei Bedarf können diese Besuche häufiger durchgeführt werden; die Kosten werden dann nicht zusätzlich übernommen.
Ablauf eines Beratungsgesprächs
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Terminvereinbarung: Die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige vereinbaren einen Termin mit unserem ambulanten Pflegedienst.
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Durchführung des Gesprächs:
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Eine geschulte Pflegefachkraft besucht die häusliche Umgebung.
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Im Gespräch werden die aktuelle Pflegesituation, mögliche Probleme und Wünsche analysiert wie z.B.
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Praktische Tipps zur Pflege (z. B. rückenschonende Pflegetechniken, Körperpflege, Ernährung).
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Einsatz von Hilfsmitteln, wie Rollatoren oder Pflegebetten.
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Information zu Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege).
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Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige (z. B. Tagespflege, Kurzzeitpflege).
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Gesundheit der Pflegeperson (z. B. Stressbewältigung, Prävention von Überlastung).
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Berichtserstellung: Nach dem Gespräch erstellt die Pflegefachkraft einen Bericht für die Pflegekasse, der die Beratung und die Qualität der Pflege dokumentiert.
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Empfehlungen: Die Pflegeperson erhält praktische Tipps, z. B. zur Nutzung von Pflegehilfsmitteln oder zur Organisation der Pflege.
Vorteile der Beratung
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Qualitätsverbesserung: Die Pflege wird durch fachliche Anleitung stetig optimiert.
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Unterstützung der Angehörigen: Sie erhalten wichtige Tipps und können Fragen stellen.
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Vertrauen: Die Pflegebedürftigen wissen, dass ihre Versorgung gesichert ist
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Rechtssicherheit: Der Nachweis schützt vor Sanktionen durch die Pflegekasse.