Verhinderungspflege – Eine Entlastung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI) bietet eine Möglichkeit, pflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten, wenn sie die Pflege einer nahestehenden Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Verpflichtungen nicht übernehmen können. Sie wird von der Pflegekasse finanziert und ermöglicht es, eine Ersatzpflege zu organisieren.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
Damit Verhinderungspflege beansprucht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Pflegegrad: Der pflegebedürftige Mensch muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
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Pflegezeit: Die Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.
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Verhinderung der Pflegeperson: Die reguläre Pflegeperson ist durch Urlaub, Krankheit oder andere Umstände vorübergehend nicht verfügbar.
Leistungsumfang
Die Verhinderungspflege deckt die Kosten für eine Ersatzpflegeperson, z. B. durch:
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Angehörige (nicht im selben Haushalt lebend)
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Freunde oder Bekannte
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Professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes
Die Pflegekasse übernimmt:
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Bis zu 1.685 € jährlich für bis zu 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege.
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Zusätzlich können bis zu 842,50 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege verwendet werden. Dies erhöht den Gesamtbetrag auf 2.527,50 € jährlich.
Besonderheiten der Kostenübernahme
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Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe gezahlt.
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Bei einer längeren Verhinderungspflege (mehr als 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld für den Zeitraum der Verhinderung zu 50 % weitergezahlt.
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Eine Kombination mit Kurzzeitpflege ist möglich, um das Budget zu maximieren.
Anspruch und Antragstellung
Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
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Dauer und Zeitraum der Verhinderungspflege.
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Angaben zur Ersatzpflegeperson (Name, Beziehung zur pflegebedürftigen Person).
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Belege über die entstandenen Kosten (z. B. Rechnungen eines Pflegedienstes).
Wir übernehmen das für Sie!
Als Ihr Pflegedienst kümmern wir uns gerne um die Antragstellung bei der Pflegekasse. Sie brauchen sich keine Sorgen um die Formalitäten zu machen – wir sorgen dafür, dass der Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Vorteile der Verhinderungspflege
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Flexibilität: Sie kann stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden.
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Finanzielle Entlastung: Die Pflegekasse trägt die Kosten bis zum festgelegten Budget.
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Weiterzahlung von Pflegegeld: Bei stundenweiser Pflege bleibt das Pflegegeld unangetastet.
Wichtige Hinweise
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Das Budget verfällt, wenn es bis zum Jahresende nicht genutzt wird.
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Menschen mit Pflegegrad 1 können Verhinderungspflege nicht direkt in Anspruch nehmen, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich dafür verwenden.
Die Verhinderungspflege bietet eine wertvolle Unterstützung, um pflegenden Angehörigen eine notwendige Auszeit zu ermöglichen und gleichzeitig eine zuverlässige Betreuung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.