1.Grundpflege Pflegekassenleistungen nach SGB XI
Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, um Ihnen ein würdevolles Leben in Ihrem Zuhause zu ermöglichen. Bei Bedarf versorgen wir unsere Patienten mehrmals täglich sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Laut Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege gemäß § 36 Abs.2 in Verbindung mit § 14 Abs.4 SGB XI die Unterstützung bei grundlegenden und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens.
Unser Team legt großen Wert darauf, auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche unserer Patienten einzugehen, um deren Aktivierung zu fördern. Der Umfang der benötigten Unterstützung wird entsprechend des Pflegegrades ermittelt und von der Pflegekasse finanziert (Sozialgesetzbuch XI)
Unsere Leistungen im Detail:
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Körperpflege:
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Waschen (Körper, Gesicht, Haare)
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Rasur, Nagelpflege, Hautpflege
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Mund- und Zahnpflege, Prothesenpflege
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Unterstützung beim An- und Auskleiden
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Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung
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Stomaversorgung und Pflege von Dauerkathetern
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Ernährung
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Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
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Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
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Vorbereitung und Verabreichung von Sondennahrung
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Mobilität
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Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
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Hilfe beim Treppensteigen und bei Gehübungen
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Begleitung zu Arztterminen
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Anleitung und Unterstützung bei der Nutzung von Gehhilfen
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